Förderung für SMART HOME SYSTEME in Bestandsgebäuden

Was ist bei der Förderung zu beachten?

 Zuschüsse gibt es für Lösungen zur Verbesserung der Effizienz oder Netzdienlichkeit von allen energieverbrauchsrelevanten Systemen. 

Dazu gehören unter anderem: 

+ Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für verschiedene Anlagen 

+ Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen und -verbräuchen

+ Elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler 

+Anzeigen für Wartungsintervalle und Information bei sinkender Effizienz 

+Energiemanagementsysteme inklusive Inbetriebnahme und Einstellung

Wie wird gefördert? 

15 % Zuschuss plus optional 5 % iSFP-Bonus bei Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) pro WE und Kalenderjahr.

Stand 09.08.2024

Förderung für DÄMMARBEITEN AN DACH UND GESCHOSSDECKE in Bestandsgebäuden

Zuschüsse gibt es für Dämmarbeiten an Schrägdächern, Flachdächern, Gauben,
obersten Geschossdecken und Wänden, wenn ein niedriger U-Wert erreicht wird.
Es gelten folgende Grenzwerte:
+ Dachflächen von Schrägdächern und zugehörige Kehlbalkenlagen: 0,14 W/m²K
+ Dachgauben: 0,20 W/m²K
+ Dachgeschossdecken und Wände gegen unbeheizte Dachräume: 0,14 W/m²K
+ Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung: 0,14 W/m²K
Bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz gilt die höchstmögliche
Dämmstoffdicke (λ ≤ 0,040 W/mK).
Bei allen Vorhaben ist zudem auf eine luftdichte Ausführung zu achten und zu prüfen,
ob Maßnahmen zum Feuchteschutz nötig sind (Lüftungskonzept).

 

Stand 15.05.2024

Förderung für eine H2-READY GASBRENNWERTHEIZUNG in Bestandsgebäuden

Basis-Förderung von 30 % für Kosten von max. 30.000 € für die 1. Wohneinheit,
je 15.000 € für die 2. bis 6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE.

 Zusätzlich sind möglich:
+20 % Geschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer bei Austausch einer fossilen Heizung
+30 % Einkommensbonus für Selbstnutzer bei Haushaltseinkommen von max. 40.000 €


Neben einem EE-Anteil von min. 65 % gelten folgende wichtigste Anforderungen:
+ Heizung bei Inbetriebnahme oder durch geringinvestive Maßnahmen zu 100 % mit
Wasserstoff betreibbar (gilt auch, wenn Wasserstoff bisher nicht verfügbar ist)
+ Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz min. 92 % bis 70 kW
+ Messung aller Energieverbräuche sowie aller erzeugten Energiemengen
+ Ausstattung mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
+ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und Einstellung der Heizkurve

 

Stand 02.04.2024

Förderung für eine BIOMASSEHEIZUNG in Bestandsgebäuden

Basis-Förderung von 30 % für Kosten von max. 30.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE. Zusätzlich sind möglich: 20 % Geschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer bei Austausch einer fossilen Heizung, Pflicht zur Kombination der neuen Biomasseheizung mit Solar oder Wärmepumpe 30 % Einkommensbonus für Selbstnutzer bei Haushaltseinkommen von max. 40.000 € 2.500 € pauschaler Emissionsminderungszuschlag bei Staub-Emission von max. 2,5 mg/m³

 

Stand 25.03.2024

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