Was ist bei der Förderung zu beachten?
Zuschüsse gibt es für Lösungen zur Verbesserung der Effizienz oder Netzdienlichkeit von allen energieverbrauchsrelevanten Systemen.
Dazu gehören unter anderem:
+ Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für verschiedene Anlagen
+ Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen und -verbräuchen
+ Elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler
+Anzeigen für Wartungsintervalle und Information bei sinkender Effizienz
+Energiemanagementsysteme inklusive Inbetriebnahme und Einstellung
Wie wird gefördert?
15 % Zuschuss plus optional 5 % iSFP-Bonus bei Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan. Förderfähige Kosten von min. 300 € bis max. 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) pro WE und Kalenderjahr.
Stand 09.08.2024
Zuschüsse gibt es für Dämmarbeiten an Schrägdächern, Flachdächern, Gauben,
obersten Geschossdecken und Wänden, wenn ein niedriger U-Wert erreicht wird.
Es gelten folgende Grenzwerte:
+ Dachflächen von Schrägdächern und zugehörige Kehlbalkenlagen: 0,14 W/m²K
+ Dachgauben: 0,20 W/m²K
+ Dachgeschossdecken und Wände gegen unbeheizte Dachräume: 0,14 W/m²K
+ Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung: 0,14 W/m²K
Bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz gilt die höchstmögliche
Dämmstoffdicke (λ ≤ 0,040 W/mK).
Bei allen Vorhaben ist zudem auf eine luftdichte Ausführung zu achten und zu prüfen,
ob Maßnahmen zum Feuchteschutz nötig sind (Lüftungskonzept).
Stand 15.05.2024
Basis-Förderung von 30 % für Kosten von max. 30.000 € für die 1. Wohneinheit,
je 15.000 € für die 2. bis 6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE.
Zusätzlich sind möglich:
+20 % Geschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer bei Austausch einer fossilen Heizung
+30 % Einkommensbonus für Selbstnutzer bei Haushaltseinkommen von max. 40.000 €
Neben einem EE-Anteil von min. 65 % gelten folgende wichtigste Anforderungen:
+ Heizung bei Inbetriebnahme oder durch geringinvestive Maßnahmen zu 100 % mit
Wasserstoff betreibbar (gilt auch, wenn Wasserstoff bisher nicht verfügbar ist)
+ Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz min. 92 % bis 70 kW
+ Messung aller Energieverbräuche sowie aller erzeugten Energiemengen
+ Ausstattung mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
+ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und Einstellung der Heizkurve
Stand 02.04.2024
Basis-Förderung von 30 % für Kosten von max. 30.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE. Zusätzlich sind möglich: 20 % Geschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer bei Austausch einer fossilen Heizung, Pflicht zur Kombination der neuen Biomasseheizung mit Solar oder Wärmepumpe 30 % Einkommensbonus für Selbstnutzer bei Haushaltseinkommen von max. 40.000 € 2.500 € pauschaler Emissionsminderungszuschlag bei Staub-Emission von max. 2,5 mg/m³
Stand 25.03.2024
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